| § 1   Geltungsbereich/Vertragsgegenstand1.
 Unsere AGB gelten für alle Verträge, insbesondere für   Lieferungen von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden   geschlossenen Vertrages.
 2.
 Unsere AGB gelten ausschließlich.   Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden   erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer   Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis   entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen   des Kunden, die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
 3.
 Unsere AGB gelten   sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in   der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
 § 2   Angebot-Vertragsschluss-Angebotsunterlagen
 1.
 Die   Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von   einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der   Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind   freibleibend.
 Sämtliche Vereinbarungen, auch solche mit Vertretern, werden   erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Der Vertragsschluss erfolgt   stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch   unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von   uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten   Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung   informieren wir den Kunden unverzüglich und erstatten die Gegenleistung   zurück.
 2.
 Etwaige Muster gelten als Typenmuster, die den ungefähren   Ausfall der Ware veranschaulichen sollen. Sie begründen keinen Anspruch des   Kunden darauf, dass die gelieferte Ware mit allen Einzelheiten diesem Muster   entspricht. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildung, Maß- und   Gewichtsangaben, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen sind nur   annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet   sind. An ihnen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch   für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich" bezeichnet sind. Vor   ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen   Zustimmung.
 3.
 Wir behalten uns vor, jederzeit Änderungen der   Konstruktion, Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart vorzunehmen. Wir   sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an ausgelieferten   Produkten vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.
 § 3 Preise und   Zahlungsbedingungen
 1.
 Der angebotene Kaufpreis ist   bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer   enthalten.
 Fracht- und Verpackungskosten und gfs. Transportversicherung   werden nach unserer Wahl zusätzlich in Rechnung gesellt.
 2.
 Ist der Kunde   Unternehmer geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer   ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe   am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Fracht- und   Verpackungskosten und gfs. Transportversicherung werden nach unserer Wahl   zusätzlich in Rechnung gestellt.
 3.
 Ist der Kunde Verbraucher, sind   Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem   Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung   die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen   entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der   Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der   allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur   unerheblich übersteigt.
 4.
 Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte   Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine   Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die   Leistungserbringungen einbezogenen Dritten verlangten Entgeltes erhöht, gilt der   höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der   Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach   Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
 5.
 Nach unserer   Auftragsbestätigung ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des   Auftragswertes unverzüglich zur Zahlung fällig. Nach Erhalt der Ware durch den   Kunden ist die restliche Rechnungssumme ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nicht   anderes vereinbart ist. Der Zahlungsverzug tritt spätestens 10 Tage nach Erhalt   der Ware beim Kunden ein, ohne dass es einer besonderen Mahnung   bedarf.
 6.
 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine   Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt   sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes   nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis   beruht.
 
 § 4 Leistungszeit,   Gefahrübergang1.
 Die von uns genannten Termine und   Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich feste Termine   vereinbart wurden. Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für   die Auftragserteilung gemacht worden und werden diese aus Gründen, die wir zu   vertreten haben, überschritten, muss der Kunde uns schriftlich eine Nachfrist   von zwei Wochen für die Erfüllung des Vertrages setzen. Nach Ablauf dieser   Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
 2.
 Sind von uns   Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht   worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und   zwar für die Dauer der Verzögerung.
 Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige   Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. In diesem Fall oder im Fall des   Annahmeverzugs des Kunden, sind wir außerdem berechtigt, den uns insoweit   entstandenen Schaden, einschl. etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.   Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
 3.
 Ist der Kunde Unternehmer,   ist - sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt - die   Lieferung ,,ab Lager" vereinbart.
 4.
 Teillieferungen sind zulässig, soweit   die Teillieferung für den Kunden nicht ohne Interesse ist. Zulässige   Teillieferungen gelten als an sich abgeschlossenes Geschäft.
 § 5 Haftung für Mängel
 1.
 Ist   der Kunde Verbraucher haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den   gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine   Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns   gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich   anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist,   erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel   arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache   übernommen haben.
 Wir sichern zu, dass unsere Produkte frei von Fabrikations-   und Materialmängeln sind. Farbabweichungen sind produktionstechnisch   möglich.
 2.
 Ist der Kunde Unternehmer, so behalten wir uns bei Vorliegen   eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
 3.
 Ist der Kunde   Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre. Die   Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um   Schadensersatzansprüche wegen Mängel handelt. Bei Schadensersatzansprüchen wegen   eines Mangels gilt § 6.
 4.
 Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die   Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines   Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht,   soweit es sich um Schadensersatzanspruche wegen Mängel handelt. Für   Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
 5.
 Werden unsere   Betriebs- oder Wartungsvorschriften nicht befolgt, Änderungen an den Produkten   vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht   den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.   Farbabweichungen sind produktionstechnisch möglich und begründen keine   Gewährleistungsrechte.
 § 6 Haftung für   Schäden
 1.
 Unsere Haftung für vertragliche   Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit   beschränkt. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der   Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der   schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Kunde ist für das   ordnungsgemäße Aufstellen/ Inbetriebnahme der Ware selbst verantwortlich. Wir   haften dementsprechend nicht für Schäden, die durch das unsachgemäße Aufstellen/   Inbetriebnahme der Ware entstehen. Die Haftung im Fall der Verletzung von   Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die   Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des   Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des   Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwerts   begrenzt.
 2.
 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht   fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
 Soweit eine   Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder   Gesundheit des Kunden beruhen, für die leichte Fahrlässigkeit nicht   ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres,   beginnend mit der Erstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzan- sprüchen   wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
 3.
 Soweit die   Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt   dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer   Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 § 7 Eigentumsvorbehalt
 1.
 Bis   zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus   Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig   entstehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen   nach unserer Wahl freigeben werden, soweit der Wert die Forderungen nachhaltig   um mehr als 20 % übersteigt.
 2.
 Die Ware bleibt unser Eigentum.   Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne   Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird   bereits jetzt vereinbart, dass unser (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache   wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser   (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im   folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
 3.
 Der Kunde ist berechtigt, die   Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu   veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder   Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem   sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen   (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits   jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn   widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenem   Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,   wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß   nachkommt.
 4.
 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere   Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich   benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der   Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden   gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der   Kunde.
 5.Bei vertragswidrigem Verhalten   des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die   Vorbehaltsware zurück zu nehmen oder gfs. Abtretung der Herausgabeanspruche des   Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der   Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
 
 § 8   RücklieferungenRücklieferungen, aus welchem Grund auch immer,   können nur nach vorheriger Zustimmung durch uns angenommen werden. Die Ware ist   dabei sachgemäß durch den Kunden zu verpacken. Ihr ist ein Warenbegleitschein   beizufügen mit Angabe des Grundes der Rücksendung, des Mitarbeiters, der die   Zustimmung zur Rücklieferung erteilt hat, der Kommissionsnummer, der   Artikelnummer, des Lieferdatums und gfs. der Rechnungsnummer.   Sonderanfertigungen und modifizierte Teile sowie beschädigte Artikel sind   grundsätzlich von der Rückgabe oder vom Umtausch ausgeschlossen. Die   Frachtkosten gehen in jedem Fall zu Lasten des   Rücksenders.
 § 9 Verjährung   eigener Ansprüche
 Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend   von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt §   199 BGB.
 § 10 Form von   Erklärungen
 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde   gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der   Schriftform.
 §11   Schlussbestimmungen
 1.
 Für diesen Vertrag gilt das Recht der BRD.   Die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
 2.
 Soweit sich aus dem   Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser   Geschäftssitz.
 3.
 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit   Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder   öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, das für unseren Geschäftssitz zuständige   Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Geschäftsitz zu   verklagen.
 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine   Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so   wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen   nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel   durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt   und wirksam ist.
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